
Das Falcidische Gesetz (Falcidia lex) war ein römisches Gesetz aus dem Jahre 40 v. Chr. das auf den Antrag des Volkstribuns Falcidius erlassen wurde. Es regelte die Höhe eines Pflichtteils im römischen Erbrecht. Das Gesetz verordnete, dass niemand mehr als drei Viertel seines Vermögens zu Legaten verwenden dürfe, damit dem Erben wenigstens ei...
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Falcidisches Gesetz (Falcidia lex), röm. Gesetz, 40 v. Chr. auf den Antrag des Volkstribuns Falcidius erlassen, verordnete, daß niemand mehr als drei Vierteile seines Vermögens zu Legaten sollte aussetzen dürfen, damit dem Erben wenigstens ein Vierteil des Nachlasses übrigbleibe, und daß dieser, im Fall der Erblasser jener Vorschrift zuwiderh...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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